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"Spickmich"-Urteil
Das Oberlandesgericht Köln hat jetzt die Frage entschieden, ob die Nennung und Bewertung einer Lehrerin auf der Homepage des Bewertungsportals www.spickmich.de zulässig ist.Wir sind nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden.
IMPRESSUM | last update: 09.04.2010 16:28 Uhr | 2.0.2






