Aktuelle und auch ältere Gerichts-Urteile zum Medien-Recht finden Sie in dieser Rubrik - ob Grundsätzliches oder Kurioses. Unser Medien(web)Experte erläutert die Entscheidungen deutscher Gerichte.
OLG Frankfurt: Der von den Medien als »Kannibale von Rotenburg« bezeichnete Computertechniker kann die Verwendung seiner Lebensgeschichte in einem Hollywoodfilm per einstweiliger Verfügung stoppen.
VG Mainz: Der Antrag eines Bürgers, das ZDF müsse an Stelle einer Prinzenhochzeit die Informationssendungen »heute« und »Mittagsmagazin« ausstrahlen, ist unbegründet.
OLG Hamm: Die vom Fernsehsender ProSieben ausgestrahlte Raab-Show »TV-Total« verletzt das Persönlichkeitsrecht einer Schülerin - Zahlung von 70.000 Euro Schadensersatz.
Hier finden Sie Fragen unserer Leser zum Medien-Recht - und natürlich auch die Antworten unseres Medien(web)Experten. Haben Sie auch eine Frage zum Medien-Recht? Dann senden Sie uns diese - nutzen Sie unser Fragen-Formular.
Jürgen S. aus München fragt: Wie kann ich mein TV-Konzept schützen?
Hintergründe zum Medien-Recht
Ausführliche Artikel zum Medien-Recht finden Sie in dieser Rubrik. Unser Medien(web)Experte befasst sich eingehender mit rechtlichen Situationen und deren Auswirkungen auf Medienschaffende.
Journalisten, Produktionsfirmen und TV-Sender müssen bezüglich der Herstellung und der Verwendung heimlich erstellten Filmmaterials vorsichtig sein, denn ihr Verhalten kann zu strafrechtlichen oder zivilrechtlichen Konsequenzen führen.
Der Gast einer Talkshow hatte gegen einen Fernsehsender geklagt. Der Kläger wollte erreichen, dass ihn beleidigende Szenen einer Talkshow nicht ausgestrahlt werden. Der Fall wirft die Frage auf, was man sich in einer Talkshow eigentlich gefallen lassen muss.
Laut § 7 des Rundfunkstaatsvertrags ist Schleichwerbung verboten. Also darf der TV-Kommissar eines Films überhaupt in der vom Hersteller zur Verfügung gestellten Luxuskarosse vorfahren - oder muss der Hauptdarsteller einer Fernsehproduktion immer eine andere Biermarke trinken?
Der Rundfunkstaatsvertrag regelt, dass jedem europäischen Fernsehveranstalter das Recht auf Kurzberichterstattung über Ereignisse zusteht, die öffentlich zugänglich und von allgemeinem Informationsinteresse sind. Jedoch ist der Berichterstattung eine zeitliche Obergrenze gesetzt.
In Amerika ist Fernsehberichterstattung aus Gerichten keine Besonderheit. Dort existiert mit Court-TV ein Fernsehsender, der ausschließlich aus und über Gerichtsverfahren berichtet. In Deutschland ist dieses verboten. Gerichtsverhandlungen sind zwar öffentlich, aber eine direkte Hörfunk- oder Bildberichterstattung ist unzulässig.
Der Trend geht zur Verfilmung von wahren Geschichten. Aber immer wieder wehren sich Menschen gegen die Ausstrahlung von Doku-Dramen. Insbesondere Straftäter, wie zum Beispiel der Oetker-Entführer Dieter Zlof, wollen verhindern, dass das zurückliegende Geschehen noch einmal in Form eines Spielfilms oder einer Dokumentation zur Sprache kommt.