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Doku-Dramen und Bio-Pics
Damit der Film nicht im Giftschrank landet
Der Trend geht zur Verfilmung von wahren Geschichten. Aber immer wieder wehren sich Menschen gegen die Ausstrahlung von Doku-Dramen. Insbesondere Straftäter wollen verhindern, dass das zurückliegende Geschehen noch einmal in Form einer Dokumentation zur Sprache kommt.
Tatsächliche Ereignisse als Filmmotive
Der Trend geht zur Verfilmung von wahren Geschichten: Als Beispiele seien nur die tragische Liebesgeschichte der Grünenpolitiker Petra Kelly und Gerd Bastian, das Leben des Ex-Bundeskanzlers Helmut Kohl, die Story des Verlegers Axel Springer, das Verbrechen der Oetker-Entführung, die spektakuläre Tunnel-Flucht nach West-Berlin oder der Sedlmayr-Mord genannt. Doch Dokumentationen oder Spielfilme über große Kriminalfälle und berühmte Persönlichkeiten stoßen auf nicht zu unterschätzende rechtliche Probleme.
Probleme bei der Verfilmung wahrer Geschichten
Immer wieder wehren sich Menschen gegen die Ausstrahlung von Doku-Dramen. Insbesondere Straftäter, wie zum Beispiel der Oetker-Entführer Dieter Zlof, wollen verhindern, dass das zurückliegende Geschehen noch einmal in Form eines Spielfilms oder einer Dokumentation zur Sprache kommt. Die Täter des so genannten Polizistenmords von Lebach erwirkten vor Gericht, dass eine Dokumentation des ZDF nicht ausgestrahlt wurde. Ein SAT.1-Film über das gleiche Verbrechen darf erst seit dem als "Weihnachtsgeschenk für die Rundfunkfreiheit" bezeichneten Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Fernsehen gezeigt werden.
Aber auch die Herstellung von Bio-Pics z.B. über Persönlichkeiten wie Helmut Kohl, Max Schmeling oder Axel Springer birgt Probleme. Denn die in einem Film erkennbar porträtierten Personen - oder deren Erben - wollen sich nicht jede Darstellung gefallen lassen.
Maßstab der Beurteilung
Der anzusetzende Maßstab, ob die filmische Charakterisierung das Persönlichkeitsrecht eines bestimmten Menschen tangiert, ist unterschiedlich. Es kommt darauf an, ob das gedrehte Werk einen Wahrheitsanspruch hat, den tatsächlichen Fall nur als Grundmotiv benutzt oder eine Satire anlässlich einer realen Geschichte erzählt. Je ernster und journalistischer sich der Film mit dem tatsächlichen Geschehen befasst, desto genauer unterliegt er auch der Überprüfung auf falsche Darstellungen.
Für die Verfilmung der realen Lebensgeschichten von Personen der Zeitgeschichte braucht man entgegen der landläufigen Vorstellung keine Genehmigung. Demnach können sich Menschen, die sich auf Grund ihrer Persönlichkeit oder eines besonderen Geschehnisses im Blickpunkt der Öffentlichkeit befinden, grundsätzlich nicht gegen eine filmische Darstellung wehren. Die Personen der Zeitgeschichte haben aber einen Anspruch auf Wahrheitsschutz, so dass sie falsche Tatsachenbehauptungen nicht hinnehmen müssen. Des Weiteren hört die Freiheit der Filmemacher dort auf, wo der Film die gezeigte Person in seiner Menschenwürde angreift.
Die Verfilmung von Kriminalfällen
Bei der Verfilmung von Kriminalfällen ist darauf zu achten, dass das Persönlichkeitsrecht des Straftäters nicht verletzt wird. Insbesondere dann, wenn der Kriminalfall länger zurück liegt und das Informationsinteresse der Öffentlichkeit nicht mehr gedeckt werden muss, ist eine namentliche Mediendarstellung von Tätern heikel. Denn das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass eine Gefährdung der Resozialisierung vorliegt, wenn der Täter identifiziert werde und die Sendung nach oder kurz vor seiner Entlassung ausgestrahlt werde. Ebenso hat das höchste deutsche Gericht aber in seiner berühmten Entscheidung Lebach II betont, dass der Täter keinen Anspruch darauf habe, in der Öffentlichkeit nicht mehr mit seiner Tat konfrontiert zu werden. Insbesondere wenn der Täter in der Verfilmung nicht mehr ohne weiteres zu identifizieren sei, führe dieses nicht zu einer Beeinträchtigung seiner Resozialisierung.
Verfilmung des Lebens berühmter Persönlichkeiten
Bei so genannten Bio-Pics, in denen das Leben von realen Personen verfilmt wird, ist ebenfalls darauf zu achten, dass das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Dargestellten nicht verletzt wird. So kann zum Beispiel die Darstellung der Intimsphäre auch bei Personen der Zeitgeschichte unzulässig sein. Probleme ergeben sich des Weiteren, wenn im Film Tatsachen aufgestellt werden, für die es keine Anhaltspunkte gibt. Insgesamt ist der Filmproduzent um so freier in seiner Darstellung, je weiter er seinen Anspruch auf Authentizität verlässt. Wer zum Beispiel eine als solche erkennbare Satire über die Regierungszeit des Ex-Kanzlers Kohl dreht, muss es mit der Wahrheit und dem Persönlichkeitsrecht nicht so genau nehmen wie bei einem Dokumentarfilm.
Fazit
Bei der Verfilmung von wahren Geschichten sollte man Vorsicht walten lassen. Das bedeutet jedoch im Umkehrschluss nicht, dass man die Hände von Doku-Dramen oder Bio-Pics lassen sollte. Wenn man ein paar grundlegende Regeln beherzt, kann jedes tatsächliche Geschehen auch als Film ausgestrahlt werden.
Als Tipp sollte man im Vorhinein wissen, dass man es am einfachsten hat, wenn man eine fiktive Geschichte nach einer wahren Begebenheit verfilmt. Dann ist die künstlerische Freiheit nicht so sehr durch den Wahrheitsanspruch beschränkt. Wer dazu, für den Zuschauer erkennbar, die Form einer Satire wählt, hat den größten Freiraum, da das Persönlichkeitsrecht der Dargestellten dann eingeschränkt ist.
Im Allgemeinen sollte bei der Verfilmung von tatsächlichen Geschehnissen aber immer überlegt werden, ob man sich nicht Ärger sparen kann, wenn dargestellte Personen oder Orte neutralisiert werden. Denn die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist unwahrscheinlicher, wenn eine Identifikation nicht ohne weiteres möglich ist.
Auch sollte bei der Verfilmung von Geschichten über prominente Menschen der Kontakt mit selbigen gesucht werden. Vielfach können Missverständnisse oder Probleme im Vorfeld ausgeräumt werden, ohne dass es das Ergebnis beeinträchtigt und später zu rechtlichen Auseinandersetzungen kommt.
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IMPRESSUM | last update: 23.08.2006 17:07 Uhr | 3.0.3

