medienweb.de > Magazin > Film & Fernsehen: Schutz von TV-Konzepten

Zum Inhalt springen

Rubriken im gewählten Hauptnavigations-Bereich:

Sie befinden sich hier:

Schutz von TV-Konzepten

Frage zum Medien-Recht

Jürgen S. aus München fragt: Wie kann ich mein TV-Konzept schützen?

Die Frage:

Ich habe mir ein Konzept für eine neuartige TV-Show erarbeitet. Wie kann ich es schützen, bevor ich es bei Sendern oder Produktionsfirmen anbiete?

 

Rechtsanwalt Burkhard Renner dazu:

Grundsätzlich genießt das Konzept eines Fernsehformats keinen Pfeil - interner Linkurheberrechtlichen Schutz. Das heißt im Klartext, dass man andere nicht davon abhalten kann, die selbe Showidee umzusetzen. Man kann sich aber dagegen wehren, dass das ausgearbeitete Konzept Eins zu Eins abgekupfert wird. Denn dieses wäre wettbewerbswidrig.

 

Um den Nachweis erbringen zu können, dass das Exposé von der Produktionsfirma oder dem Sender als Vorlage benutzt wurde, sollte man sich die Übergabe der Schriftstücke unter genauer Bezeichnung der überreichten Dokumente quittieren lassen. Im Allgemeinen ist es zudem hilfreich, schriftlich Stillschweigen über den Inhalt der übergebenen Format-Idee zu vereinbaren.

Liegt für das Show-Konzept bereits ein treffender Titel vor, sollte man diesen jedenfalls im Vorfeld durch eine Titelschutzanzeige Pfeil - interner Linksichern, damit einem dieser nicht durch einen Sender oder eine Produktionsfirma weggeschnappt werden kann.

 

Sie haben auch eine Frage zum Medien-Recht?

Über unser Pfeil - interner LinkFragen-Formular können Sie uns Ihre Frage zum Medien-Recht zusenden.

 

Anmerkungen zum Artikel?
Listenaufzaehlung Hier können Sie diesen Artikel direkt kommentieren.
Link zu:Titelschutz
Nach dem Markengesetz entsteht das Recht an einem Titel durch öffentlichen Benutzung, bei Filmen und Fernsehsendungen mit dem Zeitpunkt der Ausstrahlung.

Link zu:Leser-Fragen
Übersicht - alle Leser-Fragen im medienweb im Bereich Medien-Recht zum Thema "Film & Fernsehen".

Aktuell im medienweb zum Thema Film & Fernsehen

Schmerzensgeld: Ulrich Meyer verurteilt

LG Köln: »Akte 05«-Sendung prangert in der Dominikanischen Republik lebenden Rentner rechtwidrig als Kinderschänder an.

Gremiums-Mitglied im I.D.I.-Verband e.V. Copyright © 2001-08 by medienweb.de / [rst] medien
Wir sind nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden.
IMPRESSUM | last update: 23.08.2006 17:07 Uhr  | 3.0.3