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Schutz von TV-Konzepten
Frage zum Medien-Recht
Jürgen S. aus München fragt: Wie kann ich mein TV-Konzept schützen?
Die Frage:
Ich habe mir ein Konzept für eine neuartige TV-Show erarbeitet. Wie kann ich es schützen, bevor ich es bei Sendern oder Produktionsfirmen anbiete?
Rechtsanwalt Burkhard Renner dazu:
Grundsätzlich genießt das Konzept eines Fernsehformats keinen
urheberrechtlichen Schutz. Das heißt im Klartext, dass man andere nicht davon abhalten kann, die selbe Showidee umzusetzen. Man kann sich aber dagegen wehren, dass das ausgearbeitete Konzept Eins zu Eins abgekupfert wird. Denn dieses wäre wettbewerbswidrig.
Um den Nachweis erbringen zu können, dass das Exposé von der Produktionsfirma oder dem Sender als Vorlage benutzt wurde, sollte man sich die Übergabe der Schriftstücke unter genauer Bezeichnung der überreichten Dokumente quittieren lassen. Im Allgemeinen ist es zudem hilfreich, schriftlich Stillschweigen über den Inhalt der übergebenen Format-Idee zu vereinbaren.
Liegt für das Show-Konzept bereits ein treffender Titel vor, sollte man diesen jedenfalls im Vorfeld durch eine Titelschutzanzeige
sichern, damit einem dieser nicht durch einen Sender oder eine Produktionsfirma weggeschnappt werden kann.
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IMPRESSUM | last update: 23.08.2006 17:07 Uhr | 3.0.3

