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Versteckte TV-Aufnahmen
Frage zum Medien-Recht
Kristin B. aus Frankfurt fragt: In einer Autowerkstatt wird mit versteckter Kamera gefilmt. Ist der Einsatz der versteckten Kamera zulässig?
Die Frage:
In einer Autowerkstatt wird mit versteckter Kamera ein Ölwechsel verlangt. Die Presse geht und kommt offiziell einige Tage später wieder um den Chef mit dem Videomaterial zu konfrontieren. Er wird auch hierbei gefilmt. Ist der Einsatz der versteckten Kamera zulässig? Muss der Chef explizit nach dem Einverständnis zum Filmen und der Veröffentlichung des Materials gefragt werden? Darf das TV-Team das Material ohne schriftliche oder mündliche Einverständnisserklärung veröffentlichen?
Rechtsanwalt Burkhard Renner dazu:
Für das Filmen in nicht-öffentlichen Räumen braucht man eine Drehgenehmigung und zur Veröffentlichung des Filmmaterials grundsätzlich die Einwilligung des Gefilmten. Diese Einwilligung sollte man sich schriftlich geben lassen. Ein Einverständnis kann jedoch auch durch so genanntes schlüssiges Verhalten erfolgen. Wer bereitwillig vor der laufenden Kamera Rede und Antwort steht, der muss auch eine spätere Ausstrahlung hinnehmen.
Das nicht genehmigte Filmen mit der versteckten Kamera kann zur Bestrafung und zu Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen führen. Aus der Rechtswidrigkeit der Herstellung ergibt sich, dass grundsätzlich auch die Ausstrahlung dieses Bildmaterials rechtswidrig ist. Etwas anders gilt nur dann, wenn die heimlich gewonnenen Bilder dazu geeignet sind, öffentliche Missstände von erheblichem Gewicht zu offenbaren. Nichtsdestotrotz muss aber auch dann beachtet werden, dass das Recht am eigenen Bild des ohne Einwilligung Gefilmten - etwa durch Unkenntlichmachung des Gesichts - nicht verletzt wird.
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IMPRESSUM | last update: 23.08.2006 17:07 Uhr | 3.0.3

