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B1: »Alex«
Urteil zum Medien-Recht
KG Berlin: Talkshowtitel »Alex« und »live vom Alex« nicht verwechslungsfähig.
Der Sender B1, der seit 1991 im 14-tägigen Turnus die Talkshow "Alex" ausstrahlt, ging gegen den angekündigten Sendetitel eines anderen Berliner Fernsehkanals vor.
Zur Begründung führte B1 aus, die beiden Sendetitel "Alex" und "live vom Alex" seien hochgradig verwechslungsfähig, denn der prägende Begriff sei das Wort "Alex". Der neue Talkshowtitel müsse demnach dem prioritätsälterem weichen. Nach Ansicht der Gegenpartei bestehe durch den Zusatz "live vom" keine Verwechslungsgefahr. Weiterhin sei das Wort "Alex" rein beschreibend und müsse freigehalten werden.
In der ersten Instanz erließ das Gericht eine einstweilige Verfügung mit der Begründung, es bestehe zwischen den beiden Titel eine Verwechslungsgefahr. In der Berufung entschieden die Richter jedoch, dass zwischen den beiden Talkshowtiteln keine Verwechslungsgefahr bestehe. Das Gericht begründete dieses damit, dass "Werktitel grundsätzlich nur gegen unmittelbare Verwechslungsgefahr im engeren Sinne geschützt sind". Der Begriff "Ale" sei für beide Titel jedoch nicht prägend.
Urteil vom: 19. Dezember 2000 - Aktenzeichen: 5 U 7808/00
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IMPRESSUM | last update: 23.08.2006 17:07 Uhr | 3.0.3

