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Premiere Smartcards
Urteil zum Medien-Recht
Landgericht Hamburg untersagt Verbreitung und Bewerbung von unbeschriebenen Zugangskarten.
Der Bezahlsender Premiere kann im Kampf gegen die Digital-Piraterie einen Erfolg verbuchen. Vor dem Landgericht Hamburg erwirkte der Pay-TV-Kanal nach eigenen Angaben am 26.08.2003 eine einstweilige Verfügung gegen einen der größten Händler von Blanko-Smartcards in Deutschland. Damit hat erstmals ein Gericht die Verbreitung und Bewerbung von unbeschriebenen Zugangskarten und Geräten zum Programmieren dieser Blanko-Karten untersagt. Das Verbot des Landgerichts gilt, sofern davon auszugehen ist, dass die beworbenen Geräte vom durchschnittlichen Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit als Produkte zur unerlaubten Nutzung von Abo-TV-Programmen wahrgenommen werden.
Die Abteilung E-Security des Bezahlsenders war auf das Internetangebot des Karten-Dealers aufmerksam geworden, auf welcher der Händler unbeschriebene Smartcards und die zum Programmieren notwendigen Geräte mit Anleitungen und Software zum Hacken von Abo-TV-Angeboten bewarb.
Bei einer Einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine vorläufige gerichtliche Anordnung zur Sicherung eines Anspruchs.
LG Hamburg, Einstweilige Verfügung vom 26.08.2003
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IMPRESSUM | last update: 23.08.2006 17:07 Uhr | 4.0.4

