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Premiere Smartcards

Urteil zum Medien-Recht

Landgericht Hamburg untersagt Verbreitung und Bewerbung von unbeschriebenen Zugangskarten.

Der Bezahlsender Premiere kann im Kampf gegen die Digital-Piraterie einen Erfolg verbuchen. Vor dem Landgericht Hamburg erwirkte der Pay-TV-Kanal nach eigenen Angaben am 26.08.2003 eine einstweilige Verfügung gegen einen der größten Händler von Blanko-Smartcards in Deutschland. Damit hat erstmals ein Gericht die Verbreitung und Bewerbung von unbeschriebenen Zugangskarten und Geräten zum Programmieren dieser Blanko-Karten untersagt. Das Verbot des Landgerichts gilt, sofern davon auszugehen ist, dass die beworbenen Geräte vom durchschnittlichen Kunden mit hoher Wahrscheinlichkeit als Produkte zur unerlaubten Nutzung von Abo-TV-Programmen wahrgenommen werden.

Die Abteilung E-Security des Bezahlsenders war auf das Internetangebot des Karten-Dealers aufmerksam geworden, auf welcher der Händler unbeschriebene Smartcards und die zum Programmieren notwendigen Geräte mit Anleitungen und Software zum Hacken von Abo-TV-Angeboten bewarb.

 

Bei einer Einstweiligen Verfügung handelt es sich um eine vorläufige gerichtliche Anordnung zur Sicherung eines Anspruchs.

 

LG Hamburg, Einstweilige Verfügung vom 26.08.2003

 

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