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Schadensersatz wegen »TV-Total«-Veralberung

Urteil zum Medien-Recht

OLG Hamm: Die vom Fernsehsender ProSieben ausgestrahlte Raab-Show »TV-Total« verletzt das Persönlichkeitsrecht einer Schülerin - Zahlung von 70.000 Euro Schadensersatz.

Eine junge Frau hatte den Fernsehmoderator Stefan Raab, zwei Produktionsfirmen und einen privaten Fernsehsender verklagt. Das Mädchen machte geltend, durch Raabs Verulkungen in der Spaß-Show "TV-Total" schwer in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt zu sein. Der für sein loses Mundwerk bekannte TV-Entertainer hatte einen Ausschnitt der RTL-Sendung "exclusiv", in dem sich die Klägerin mit ihrem Namen Lisa Loch vorstellt, zum Anlass für untergürtellinige Späße genommen.

 

Das Oberlandesgericht hat die Beklagten als Gesamtschuldner zur Zahlung von 70.000 Euro verurteilt. Die Vorinstanz, das Landgericht Essen, billigte der Schülerin einen vergleichsweise geringeren Betrag von 22.000 Euro zu.

 

Rechtlich ging es bei der Entscheidung um die Abwägung zwischen Kunst/Satirefreiheit und Persönlichkeitsrecht, die im vorliegenden Fall zu Gunsten der Klägerin ausging. Denn nach Ansicht der OLG-Richter könne Satire zwar einen beachtlichen Freiraum beanspruchen, dürfe eine Person aber im Kernbereich nicht verletzten. Dabei hat das Gericht insbesondere berücksichtigt, dass die Klägerin im Zeitpunkt der Ausstrahlung der Raab-Sendung minderjährig war und des weiteren auch nicht als Prominente in der Öffentlichkeit steht.

 

Urteil vom: 04.02.2004 - Aktenzeichen 3 U 168/03

 

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