
Sie befinden sich hier:
RTL: »Superstars«
Urteil zum Medien-Recht
Landgericht Köln: Die NDR-Show »Deutschlands Talente« muss auf ihr Logo verzichten, weil es dem Signet des RTL-Formats »Deutschland sucht den Superstar« zu ähnlich ist.
RTL hatte den Titel "Deutschland sucht den Superstar" und die Grafik des dazugehörigen Logos als Marke beim Patent- und Markenamt in München angemeldet. Nach erfolgreicher Ausstrahlung der Casting-Show startete auch der Norddeutsche Rundfunk (NDR) eine ähnliche Talent-Show.
RTL befand das NDR-Logo als ihrem zu angenähert und beantragte beim Landgericht Köln erfolgreich den Erlass einer
Einstweiligen Verfügung gegen den öffentlich-rechtlichen Sender. Der NDR legte Widerspruch gegen die Einstweilige Verfügung ein, so dass es zur Gerichtsverhandlung kam.
Das Landgericht Köln bestätigte jetzt die gegen den NDR ergangene einstweilige Verfügung und verbot dem Norddeutschen Rundfunk in seinem Urteil vom 21.03.03, das Sendelogo für die Casting-Show "Deutschlands Talente" weiter zu verwenden.
Zur Begündung führte die Richter aus, das ebenfalls ovale und in den Farben blau und weiß gestaltete Zeichen der NDR-Show sehe dem RTL-Superstar-Sendelogo verblüffend ähnlich. Das Zeichen der NDR-Sendung habe eine so starke Ähnlichkeit mit dem RTL-Logo, dass eine Inspiration durch das Signet des Privatsenders nicht zu übersehen sei. Es bestehe zwischen beiden Zeichen auch eine so genannte Verwechslungsgefahr, da es sich in beiden Fällen um eine Talentshow handelt.
Das Urteil stützt sich auf Vorschriften aus dem Markenrecht. Das Markengesetz räumt dem Inhaber einer Marke oder eines Werktitels das auschließliche Recht an der geschützten Bezeichnung ein. Demnach kann derjenige, dessen Zeichen Schutz nach dem Markenrecht genießt, sich gegen jüngere identische und ähnliche Zeichen zur Wehr setzten, wenn zwischen ihnen eine konkrete Verwechslunggefahr besteht.
Wir sind nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden.
IMPRESSUM | last update: 23.08.2006 17:07 Uhr | 3.0.3

