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Sat.1: »Der Tunnel«

Urteil zum Medien-Recht

LG München: Kein Verbot der Ausstrahlung des Sat.1-Films »Der Tunnel«.

Eine GmbH wollte die Ausstrahlung des TV-Movies über die spektakuläre Tunnelflucht von West- nach Ostberlin per einstweiliger Verfügung verhindern.

Die GmbH begründete ihren Antrag damit, dass die Ausstrahlung die Urheberrechte der Autorin verletze, die das zu Grunde liegende Exposé geschrieben habe. Man habe die Rechte an den Aufzeichnungen der Autorin erworben, die im Jahre 1962 zusammen mit 28 Menschen durch den Tunnel in den Westen flüchtete.

 

Der Fernsehsender argumentierte, der GmbH sei die bevorstehende Ausstrahlung des Fernsehfilms schon monatelang bekannt gewesen. Erst als die Vertragsverhandlungen mit der Ideengeberin gescheitert seien, habe die GmbH das Projekt stoppen wollen.

 

Das Gericht gab dem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nicht statt. Für eine Verhinderung der Ausstrahlung der 15 Millionen Mark-Produktion fehle es an der erforderlichen Dringlichkeit. Die GmbH habe schon zu lange von der bevorstehenden Ausstrahlung gewusst. Spätestens einen Monat nach Kenntnisnahme der angegriffenen Verletzungshandlung müsse eine einstweilige Verfügung beantragt werden, sonst sei kein Grund für eine vorläufige Dringlichkeits-Entscheidung gegeben.

 

Urteil vom: 19. Januar 2001 - Aktenzeichen: 7 O 1069/01

 

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