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Haftung für User-Beiträge auf der Homepage
Frage zum Medien-Recht
Marcus W. aus Köln fragt: Hafte ich für Beiträge auf meiner Website, die von anderen Usern geschrieben werden?
Die Frage:
Hafte ich eigentlich auch für die Beiträge auf meiner Website, die von anderen in das Gästebuch oder das Forum geschrieben werden? Besteht eine Pflicht für mich, die eingestellten Beiträge Dritter ständig zu kontrollieren?
Rechtsanwalt Burkhard Renner dazu:
Dem Grundsatz nach ist der Betreiber einer Website, der so genannte Diensteanbieter, für fremde Informationen, die er auf seiner Seite speichert, nicht verantwortlich. Dieses setzt jedoch voraus, dass die Äußerungen im Diskussionsforum oder im Gästebuch auch als Beiträge Dritter zu erkennen sind und der Betreiber der Website sich diese nicht zu eigen macht. Ansonsten wäre er für solche wie für eigene Veröffentlichungen voll verantwortlich.
Er muss jedoch dann für in Foren oder Gästebücher eingestellte Beiträge gerade stehen, wenn diese rechtswidrig sind und er die so veröffentlichten Inhalte nachweislich kennt. Eine Pflicht, die Informationen zu überwachen oder nach Umständen zu forschen, die auf eine rechtswidrige Tätigkeit hinweisen, gibt es nach der Gesetzgebung für den Diensteanbieter nicht, solange er noch keine Kenntnis von den fraglichen Informationen hat. Hier gibt es jedoch schon anderslautende Urteile, welche meiner Meinung nach dem eindeutigen Wortlaut des Teledienstegesetzes oder des Mediendienste-Staatsvertrags widersprechen.
Wenn man als Diensteanbieter einmal Kenntnis von einem ins Forum oder in das Gästebuch geschriebenen Beitrag hat, stellt sich die Frage, ob die veröffentlichten Inhalte vielleicht rechtswidrig sind. Denn wenn es so sein sollte, muss man unverzüglich tätig werden und die Informationen entfernen oder den Zugang zu ihnen sperren. Sollte sich die Veröffentlichung Dritter klar als eine Straftat wie z.B. Aufstachelung zum Rassenhass etc. darstellen, wird man den Beitrag wohl unzweifelhaft als rechtswidrig erkennen können. Schwieriger sind Tatsachenbehauptungen, die eine Straftat der üblen Nachrede oder zivilrechtlich zumindest eine Persönlichkeitsverletzung oder ein Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb sein könnten. Dann sollte man bei einem unguten Gefühl den Beitrag eines Dritten besser löschen. Handelt es sich bei dem Kommentar um eine mitunter auch recht heftige Meinungsäußerung kann man aber unbesorgt bleiben, solange die Grenze zu einer Schmähkritik nicht überschritten ist. Von einer Schmähkritik spricht man dann, wenn die Kränkung und die Herabsetzung das eigentliche Anliegen völlig in den Hintergrund drängen.
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IMPRESSUM | last update: 23.08.2006 17:07 Uhr | 3.0.3

