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Löschung von Foren-Beiträgen
Frage zum Medien-Recht
Marc A. aus Ebersdorf fragt: Darf mein Forum-Beitrag vom Seitenbetreiber einfach gelöscht werden?
Die Frage:
Hat ein Benutzer eines öffentlich zugänglichen Forums, der nicht gegen Gesetze, Anstand oder Sitten verstößt, ein Recht darauf, dass seine bereits von Dritten kommentierten Beiträge unverändert im Forum verbleiben oder darf der Forenbetreiber jederzeit ungefragt Diskussionen löschen?
Rechtsanwalt Burkhard Renner dazu:
Auch die Entfernung eines rechtlich nicht zu beanstandenen Nutzer-Beitrags aus dem Internet-Forum durch den Diensteanbieter kann grundsätzlich jederzeit erfolgen. Denn der für einen solchen Teledienst Verantwortliche ist im Rahmen seiner Betätigung frei zu bestimmen, welchen Beiträgen er ein Forum gibt. Vorliegend ist an presserechtliche Grundsätze anzuknüpfen, die dem Presseorgan das Recht geben, Unerwünschtes nicht oder nicht mehr zu veröffentlichen. Zwar gilt das Grundrecht der Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) auch hier mittelbar zwischen User und Forums-Betreiber. Die Ausstrahlung dieses Grundrechts wird aber durch die kollidierenden Rechte des Anbieters zulässig beschränkt. Schließlich deutet auch schon das Grundprinzip eines Internet-Forums auf die zeitliche Begrenztheit der Veröffentlichung eines User-Beitrags hin.
Um Unklarheiten auf Seiten der Nutzer und des Diensteanbieters zu vermeiden, sollten Forums-Betreiber zu Gunsten einer größeren Transparenz und stärkerer Rechtssicherheit immer allgemeine Bedingungen für die Nutzung eines Internet-Forums schaffen.
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IMPRESSUM | last update: 23.08.2006 17:07 Uhr | 4.0.4

