
Sie befinden sich hier:
Kopien von Fernsehsendungen
Frage zum Medien-Recht
Peggy T. aus Magdeburg fragt: Kann ich Aufzeichnungen von TV-Sendungen im Internet verbreiten?
Die Frage:
Kann ich die Aufnahme eines Fernsehauftrittes eines Sängers über die TV-Karte meines PCs anderen (kostenlos) zur Verfügung stellen ohne gegen geltendes Recht zu verstoßen?
Rechtsanwalt Burkhard Renner dazu:
Das Urheberrechtsgesetz bestimmt, dass eine ungenehmigte Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken, gleich in welchem Verfahren, nur zu privaten und sonstigen eigenen Zwecken zulässig ist. Ohne Erlaubnis angefertigte Aufzeichnungen dürfen weder verbreitet noch zur öffentlichen Zugänglichmachung im Internet benutzt werden.
Sie haben auch eine Frage zum Medien-Recht?
Über unser
Wir sind nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden.
IMPRESSUM | last update: 23.08.2006 17:07 Uhr | 4.0.4

