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Urteil gegen "Heise"
Urteil zum Medien-Recht
LG Hamburg: Plattformbetreiber haftet für Beiträge Dritter.
Das Landgericht Hamburg hat am 02.12.2005 eine einstweilige Verfügung durch Urteil bestätigt, nach der es dem Heise Zeitschriften Verlag verboten ist, im Rahmen seiner Internetveröffentlichungen Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören.
Fazit
Erst nach Vorliegen der Urteilsbegründung kann festgestellt werden, ob das Landgericht Hamburg tatsächlich eine grundsätzliche Haftung des Plattform-Betreibers für Beiträge Dritter ohne Kenntnis der Inhalte für gegeben hält oder ob „Heise“ nach Ansicht der Hamburger Richter auf Grund der Besonderheiten des Einzelfalls für die veröffentlichten Inhalte geradestehen muss.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat bisher die grundsätzliche Rechtsansicht vertreten, dass die Anforderungen an Online-Medien hinsichtlich der Überprüfung von Inhalten Dritter nicht überspannt werden dürfen. (Link zu Urteil vom: 01.04.2004 – Aktenzeichen I ZR 317/01)
Urteil vom: 02.12.2005 - Aktenzeichen 324 O 721/05)
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IMPRESSUM | last update: 23.08.2006 17:07 Uhr | 3.0.3

