
Sie befinden sich hier:
Spamming
Urteil zum Medien-Recht
BGH: Das Verschicken unverlangter Werbe-E-Mails ist wettbewerbswidrig.
Dem höchstrichterlich entschiedenen Urteil lag ein Streit zwischen zwei im Wettbewerb stehenden Internet-Dienstleistern zu Grunde. Die Klägerin wollte erreichen, dass nicht nur unverlangte Werbe E-Mails an ihre E-Mail-Adresse rechtswidrig seien, sondern die Bekagte auch an dritte Empfänger ohne Einverständnis der Adressaten keine sog. Spam-Mails versenden dürfe.
Der BGH gab dem Kläger im Grundsatz recht und führte aus, dass die Zusendung einer unverlangten E-Mail zu Werbezwecken grundsätzlich gegen die guten Sitten im Wettbewerb und somit gegen das Wettbewerbsrecht verstoße. Eine solche Werbung sei nur dann ausnahmsweise zulässig, wenn der Empfänger ausdrücklich oder schlüssig sein Einverständnis erklärt hat, E-Mail-Werbung zu erhalten oder wenn bei der Werbung gegenüber Gewerbetreibenden auf Grund konkreter tatsächlicher Umstände ein sachliches Interesse des Empfängers vermutet werden könne. Zudem müsse der Werbende beweisen, dass ein die Wettbewerbswidrigkeit ausschließendes Einverständnis des Empfängers vorliegt. Schließlich, so betonten die Bundesrichter, müsse der E-Mail-Werber auch sicherstellen, dass es nicht zu einer fehlerhaften Zusendung einer E-Mail zu Werbezwecken auf Grund des Schreibversehens eines Dritten kommt.
Urteil vom: 18.02.2004 - Aktenzeichen 12 O 6/04
Wir sind nicht für die Inhalte fremder Seiten verantwortlich, die über einen Link erreicht werden.
IMPRESSUM | last update: 23.08.2006 17:07 Uhr | 3.0.3

