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Frage zum Medien-Recht


Neues Urheberrecht

Digitales Zeitalter berücksichtigt

Im neuen Urheberrecht hat der Gesetzgeber den Schutz des geistigen Eigentums an die Verwertungs- und Nutzungsmöglichkeiten der neuen Medien angepasst.

Vervielfältigung eingeschränkt

Seit 13.09.2003 ist das neue Gesetz zu Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft in Kraft getreten. Der Gesetzgeber passte das Urheberrecht angesichts der veränderten technischen Entwicklungen der letzten Jahre an das digitale Zeitalter an. Damit kam er seiner Pflicht nach, zur Harmonisierung der Rechtslage in der Europäischen Union eine dahingehende Richtlinie (2001/29/EG) umzusetzten.

 

Die neue Gesetzeslage schränkt die zulässige Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken stark ein. Ferner gelten nunmehr Vorschriften zum Schutz technischer Maßnahmen, mit denen Kreative und Verwerter ihre Leistungen schützen und die Nutzung kontrollieren können.

Erlaubt: Privater Gebrauch

So bietet das neue Urheberrecht nunmehr eine Handhabe gegen das Hinunter-Laden von Filmen und Musik aus illegalen Quellen wie den privaten Musiktausch-Börsen im Internet. Weiter ist das Knacken des Kopierschutzes beispielsweise von Musik-CDs oder Film-DVDs verboten.

 

Zulässig sind nach wie vor einzelne Vervielfältigungen eines Werkes zum privaten Gebrauch, wenn ein legale Vorlage verwendet und kein Kopierschutz umgangen wird.

 

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