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Karikatur: »Focus«

Urteil zum Medien-Recht

BGH: Die Verwendung des von dem Künstler Ludwig Gies geschaffenen Bundesadlers im »Focus« ist urheberrechtlich zulässig.


Bundesadler-Karikatur
im »Focus«

Das Nachrichtenmagazin "Focus" hatte unter der Überschrift "Der unseriöse Staat" einen Artikel über das Finanzgebahren des Fiskus veröffentlicht. Die Zeitungsmacher verwendeten in diesem Zusammenhang die Illustration eines Bundesadlers, der mit böse-gierigem Blick ein Bündel Geldscheine zwischen den Krallen hielt. Die Darstellung war an das von Ludwig Gies 1953 geschaffene Wappentier angelehnt. Der Gies-Bundesadler hing lange Zeit im Bonner Plenarsaal des Deutschen Bundestages.

 

Die Erben verlangten vom »Focus« die Unterlassung der Verwendung des Gies-Adlers. Sie sahen in dem ungenehmigten Gebrauch durch das Nachrichtenmagazin eine Verletzung des Urheberrechts an dem Kunstwerk.

In letztinstanzlicher Entscheidung lehnte der Bundesgerichtshof (BGH) im Ergebnis eine Urheberrechtsverletzung ab. Nach Ansicht der Richter handele es sich bei der Verwendung des Gies-Adlers um eine so genannte freie Benutzung im Sinne des § 24 Abs. 1 Urhebergesetz. Eine solche freie Benutzung sei grundsätzlich dann in Ordnung, wenn das neu entstandene Werk zu dem benutzten Vorbild einen deutlichen Abstand halte. Da die Darstellung nach Meinung des BGH eine Karikatur darstelle, "kann ein solcher zu fordernder deutlicher Abstand aber auch gegeben sein, wenn es markante Merkmale des benutzten älteren Werkes übernimmt." Hierzu führten die Richter aus: Entscheidend sei, dass "der würdige, eher etwas träge, stets gutmütig wirkende Giesadler in einen gierigen Raubvogel verwandelt wurde, der trotz der gewollten Übereinstimmungen mit dem Original wenig gemein hat".

 

Aktenzeichen: I ZR 117/00

 

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