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Verfassungsgericht zu Ron Sommer-Satire

Urteil zum Medien-Recht

BVerfG: Letztinstanzliches Urteil verletzt den Ex-Telekom-Chef in seinem Persönlichkeitsrecht.

Der ehemalige Vorstandsvorsitzende der Deutsche Telekom AG, Ron Sommer, wollte das Pfeil - interner LinkUrteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 30.09.2003, in welchem der BGH eine in der Fachzeitschrift "Wirtschaftswoche" veröffentlichte Fotomontage als zulässige Satire einstufte, nicht hinnehmen. Er zog mit der Begründung vor das Bundesverfassungsgericht, das eine fototechnische Manipulation seiner Gesichtszüge legitimierende Urteil verletze ihn in seinem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.

 

Sommer bekam Recht. Denn nach Ansicht der Verfassungsrichter hatte der BGH-Senat nicht ausreichend berücksichtigt, dass es sich im vorliegenden Fall um eine verdeckte Bildmanipulation handele. "Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt aber vor der Verbreitung eines technisch manipulierten Bildes, das den Anschein erweckt, ein authentisches Abbild einer Person zu sein", so die Karlsruher Verfassungshüter. Ein solcher Eingriff sei auch nicht dadurch gerechtfertigt, so die obersten Richter, wenn das Bild in einem satirischen Kontext gerückt werde.

 

Das Bundesverfassungsgericht hat das Urteil aufgehoben und an den BGH zur neuen Entscheidung zurückverwiesen. Jetzt hat der 6. Senat des Bundegerichtshof im konkreten Fall nach Maßgabe dieser Bundesverfassungsgericht- Entscheidung zu beurteilen, ob die reproduktionstechnische Veränderung des Gesichts der Ron-Sommer-Fotomontage eine Persönlichkeitsverletzung darstellt.

Fazit

Sommer-Satire in der »Wirtschaftswoche«; Rechte: Verlagsgruppe Handelsblatt/Wirtschaftswoche

Sommer-Satire in der
»Wirtschaftswoche«

Kernpunkt der Entscheidung ist nicht eine Einschränkung der Satirefreiheit, sondern der Schutz vor unmerklichen, reproduktionstechnischen Veränderungen eines Bildes mit Aussagegehalt, da es dem Betrachter keinen Anhaltspunkt für eine wie auch immer gefärbte Manipulation gibt. Denn Fotos suggerieren Authentizität, so dass der Betrachter davon ausgeht, dass die abgebildete Person auch in Wirklichkeit so wie dargestellt aussieht.

 

Beschluss vom: 22.03.2005 - Aktenzeichen: 1 BvR 240/04

 

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BGH: Ex-Telekom-Chef Ron Sommer muss eine Fotomontage in der "Wirtschaftswoche" hinnehmen. Das aus einem Foto entnommene Gesicht Sommers war auf einen fremden Körper montiert und nach Ansicht des Ex-Telekom-Chefs unvorteilhaft verändert worden.

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