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Einstweilige Verfügung

Das 1x1 des vorläufigen Rechtsschutzes

Hohe Verluste drohen, wenn teuer produziertes Programm nicht wie geplant gesendet werden kann.

Problemstellung

Hohe Verluste drohen, wenn teuer produziertes Programm nicht wie geplant gesendet werden kann. So erwägt der Oetker-Entführer Zlof einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung, um die Ausstrahlung des preisgekrönten SAT.1 Fernsehfilms "Der Tanz mit dem Teufel" zu stoppen. Der Sender hinterlegte daraufhin bei 120 deutschen Gerichten eine so genannte Schutzschrift.

 

Aber auch in anderen Fällen ist in der Medienbranche von einstweiligen Verfügungen die Rede. So kann zum Beispiel auch die Unklarheit über einen Vertrag per einstweiliger Verfügung überprüft werden. Ein Beispiel dafür ist der Streit zwischen ARD und Kirch über die Kurzberichterstattung in der Tagesschau.

Schnelle Hilfe

Eine Klage würde in den vorliegenden Fällen herzlich wenig nützen. Denn selbst wenn man vor Gericht Recht bekäme, wäre der Film längst gelaufen oder hätte die ARD  dauerhaft kein Bildmaterial von der Fußball-Bundesliga. Um einen kurzfristigen und effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, gibt es das so genannte einstweilige Verfahren. Das Gericht entscheidet in solchen Fällen vorläufig (gemeint ist: bis zur Klärung der Hauptsache im normalen Klageverfahren) und schnell. Meistens dauert es lediglich 24 Stunden, bis über den Erlass einer einstweiligen Verfügung bestimmt wird. Bis zur endgültigen Klärung der Angelegenheit kann so vermieden werden, dass das Kind in den Brunnen fällt.

Das Verfahren

Der Erlass einer einstweiligen Verfügung setzt voraus, dass man schlüssig darlegen kann, warum man eine bestimmte Forderung stellt und weshalb man es so eilig hat. Um das zu belegen, reicht eine schwächere Form der Wahrscheinlichkeit aus. Im Unterschied zum Klageverfahren müssen die zu Grunde liegenden Tatsachen nicht bewiesen sondern "glaubhaft gemacht" werden. In der Praxis erfolgt diese Glaubhaftmachung meist durch eidesstattliche Erklärungen oder Urkunden.

 

Die einstweilige Verfügung wird dann durch den Gerichtsvollzieher an den Gegner überbracht und der Adressat wird häufig vollkommen überrascht sein. Denn im Regelfall ergeht die Entscheidung des Gerichts ohne Anhörung des Gegners.

Schutzschrift

Der Produzent, der im Vorfeld der Ausstrahlung seines Films oder sonstigen Fernsehbeitrags mit Gegenwind rechnet, da dem Werk Persönlichkeits-,  Namens-, Kennzeichen- oder Urheberrechtsverletzungen unterstellt werden könnten, sollte eine Schutzschrift hinterlegen. Alle Tatsachen und Rechtsansichten sollten dargelegt werden, die gegen einen Erlass der einstweiligen Verfügung sprechen. Zusätzlich ist es sinnvoll, für den Fall, dass die einstweilige Verfügung nicht zurückgewiesen wird, eine mündliche Verhandlung zu beantragen.

 

Die Schutzschrift sollte man an allen Gerichten hinterlegen, wo ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung eingereicht werden könnte. Das sind bei Fernsehsendungen häufig alle Gerichte Deutschlands, weil eine eventuelle Rechtsverletzung an jedem Ort möglich ist, wo das Programm empfangen werden kann. Demzufolge hat Sat.1 als Verteidigungsstrategie gegen den drohenden Zlof-Antrag auch an 120 deutschen Gerichten die Schutzschrift hinterlegt, um sicherzugehen dass sie im einstweiligen Verfahren berücksichtigt wird.

Widerspruch

Ist einmal eine einstweilige Verfügung ergangen, kann ein Widerspruch gegen den Beschluss eingelegt werden. Wenn die gerichtliche Entscheidung ausnahmsweise nach einer mündlichen Verhandlung gefällt worden ist, muss gegen sie in die Berufung gegangen werden.

Tipp

Es handelt sich um ein Eilverfahren. Deshalb muss spätestens einen Monat nach Kenntnisnahme der angegriffenen Verletzungshandlung eine einstweilige Verfügung beantragt werden, sonst ist kein Grund für eine vorläufige Dringlichkeits-Entscheidung gegeben.

 


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