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Titelschutz-Verlängerung

Frage zum Medien-Recht

Sebastiano C. aus Köln fragt: Kann man Titelschutz verlängern?

Die Frage:

Kann man den Titelschutz im Titelschutzanzeiger auch nach Ablauf von sechs Monaten nochmals verlängern?

 

Rechtsanwalt Burkhard Renner dazu:

Durch die öffentliche Ankündigung eines Werktitels in branchenüblicher Weise kann der Zeitpunkt des Titelschutzes auf das Datum der Veröffentlichung der Titelschutzanzeige vorverlegt werden. Voraussetzung ist jedoch, dass das dazugehörige Werk innerhalb einer angemessenen Frist unter dem Titel erscheint.

 

Der angemessene Zeitpunkt bis zur Veröffentlichung bestimmt sich nach der üblichen Vorbereitungsdauer für die Realisierung des Projekts. Diese beträgt in der Regel jedoch nicht länger als sechs Monate.

 

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Nach dem Markengesetz entsteht das Recht an einem Titel durch öffentlichen Benutzung, bei Filmen und Fernsehsendungen mit dem Zeitpunkt der Ausstrahlung.

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IMPRESSUM | last update: 23.08.2006 17:07 Uhr  | 3.0.3