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»Geringe Übereinstimmung«
Urteil zum Medien-Recht
LG München: McDonald´s Plüschtierwecker "Kikeriki" ist kein Plagiat der "Moorhuhn"-Figur.
Eine Ravensburger Firma klagte im Aufrag des Moorhuhn-Rechteinhabers gegen die Fast-Food-Kette. Stein des Anstoßes war ein von McDonald's vertriebener Stoffhahn mit Weckfunktion.
Das Gericht entschied, dass die charakteristischen Merkmale des krähenden Plüschhahns nicht mit denen des Moorhuhns übereinstimmen. Der dreilappige Kamm wirke noch unnatürlicher als der Kamm des Moorhuhns. Auch die roten Kehllappen seien nicht so stark verlängert wie beim Computerhahn. Entscheidende Hinweise sah das Gericht auch im Ausdruck der Figuren. "Kikeriki" rufe mit seinen kleinen halb geschlossenen Augen und seinem extrem in die Breite gezogenen Schnabel einen schläfrigen Eindruck hervor, während die Glubschaugen des Moorhuhns überdimensional groß und vollständig geöffnet seien.
Im Ergebnis sah das Gericht demnach die Übereinstimmungen der beiden Figuren als zu gering an, um eine Verletzung von Marken- und Urheberrechten festzustellen.
Urteil vom: 12.02.2004 - Aktenzeichen 7 O 23816/03
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IMPRESSUM | last update: 23.08.2006 17:07 Uhr | 3.0.3

