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»Durchgeknallter Staatsanwalt«

Urteil zum Medien-Recht

AG Tiergarten: "Zeit"-Mitherausgeber Michael Naumann wegen Beleidigung zu 9.000 Euro verurteilt.

Der frühere Kulturstaatsminister und "Zeit"-Mitherausgeber Michael Naumann ist für seine Äußerung im Zusammenhang mit der Drogenaffäre um den TV-Moderator Michel Friedman vom Amtsgericht Tiergarten der Beleidigung schuldig befunden worden. Das Gericht verurteilte Naumann zu einer Geldstrafe von insgesamt 9.000 Euro.

 

Der Ex-Kulturminister hatte im Juli 2003 in einer Talkshow gesagt, die Ermittlungen gegen Friedman würden von einem "durchgeknallten Staatsanwalt" geführt. Der Chef der Staatsanwaltschaft Berlin, Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge, wollte das nicht auf sich beruhen lassen und zeigte Naumann wegen Beleidigung an.

 

Das Gericht folgte der Ansicht der Staatsanwaltschaft, dass die Äußerungen des "Zeit"-Herausgebers nicht von der Meinungsfreiheit gedeckt sind und verurteilte Naumann wegen Beleidigung (§ 185 StGB).

 

Urteil des Amtsgericht Tiergarten vom: 28.01.2004

 

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Link zu:Beleidigung in Talkshow
Der Gast einer Talkshow hatte gegen einen Fernsehsender geklagt. Der Kläger wollte erreichen, dass ihn beleidigende Szenen einer Talkshow nicht ausgestrahlt werden. Der Fall wirft die Frage auf, was man sich in einer Talkshow eigentlich gefallen lassen muss.

Link zu:Urteile
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IMPRESSUM | last update: 23.08.2006 17:07 Uhr  | 3.0.3